Schachburg-Archiv: Benutzerthema „Neue Schachregeln ab dem 1.7.2014“

schachburg.de

Beitrag von Kiffing

Die offiziellen Schachregeln werden bekanntlich in regelmäßigen Abständen modifiziert, um aktuelle Probleme mit den alten Regeln zu berichtigen und auf neuartige Probleme, wie derzeit das e-Doping, einzugehen.So sehen die neuen FIDE-Regeln ein absolutes Handyverbot für Turniere vor. Bisher war es ja so, daß nur das Handyklingeln verliert, später verlor ein nicht ausgeschaltetes Handy, und nun darf das Handy bzw. Smartphone überhaupt nicht mehr in das Turnierareal mitgeführt werden. Allerdings dürfen Veranstalter auch mildere Sanktionen festlegen als den Verlust der Partie, wenn herauskommt, daß ein Spieler sein Handy noch bei sich führt.Die schärfste Maßnahme gegen elektronische Betrüger ist allerdings die, daß ein Schiedsrichter bei begründetem Betrugsverdacht nun eine Durchsuchung des betreffenden Spielers veranlassen kann, die von Personen des gleichen Geschlechts vollzogen werden muß. Wahrscheinlich ist dies eine Reaktion auf die berüchtigten Vorfälle rund um Borislav Ivanov, der betreffende Untersuchungen stets verweigerte und damit lange Zeit durchkam.Die Nulltoleranzregel wurde wieder gestrichen. Die Nulltoleranzregel hatte ja dazu geführt, daß die automatische Karenz von einer Stunde Verspätung, es sei denn, der Veranstalter entscheidet anders, auf null Minuten gestrichen wurde. Nun entfällt eine Vorgabe ganz, und jeder Veranstalter entscheidet selbst, ob er eine Karenzzeit bei Verspätungen zuläßt, und wenn ja, wie hoch diese ausfällt.In den 80er Jahren wurde die 50-Zügeregel, bei der auf Remis reklamiert werden kann, wenn eine Partei 50 Züge lang keinen Bauernzug und keinen Schlagzug macht, kurzfristig auf 100 und dann auf 75 Züge erhöht, weil es Endspieltypen gebe, in der ein Gewinn nicht in 50 Züge erzwungen werden könne. Nun liegt diese Zugspanne wieder bei 75 Zügen.Das nur die für mich wichtigsten Regeländerungen. Tatsächlich sind die Reformen recht weitgehend bzw. wurden relativ viele Regeln verändert. Über die Regeländerungen en detail könnt ihr euch hier informieren: [url]http://srk.schachbund.de/strobl/Bericht_KongressTallinn.pdf[/url]

Beitrag von DailyChess

Uh, das mit der 75 Zug Regel ist interessant :) Da muss ich mich wohl nochmal einigen elementaren Endspielen zuwenden.

Beitrag von ToBeFree

[QUOTE="Kiffings Link"]Um der Gefahr überlanger Partien zu begegnen, gibt es künftig in Art. 9.6 einen weiteren Beendigungstatbestand für Partien. Der Schiedsrichter kann eingreifen und die Partie für unentschieden erklären, wenn folgende Situation eintritt: Stellungswiederholung zum fünften Mal und/oder 75 Züge kein Bauernzug bzw. Schlagvorgang.[/QUOTE]Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich dabei weder um eine Änderung der Regel zur dreifachen Stellungswiederholung, noch der Regel des 50-Züge-Limits. Es ermöglicht einfach dem Schiedsrichter, nach fünffacher Wiederholung bzw. 75 Zügen ohne Aufforderung von einem der Spieler einzugreifen.Hier ist übrigens das englische Original, das in Kiffings Link zusammengefasst wurde:[url]http://www.srk.schachbund.de/strobl/LawsOfChess2014.pdf[/url]...Zitat daraus:[QUOTE] [/QUOTE]Zu den elektronischen Geräten, das überrascht und ärgert mich. Hier sind die entsprechenden Zitate:[QUOTE]During play, a player is forbidden to have a mobile phone and/or other electronic means of communication in the playing venue. If it is evident that a player brought such a device into the playing venue, he shall lose the game. The opponent shall win.The rules of a competition may specify a different, less severe, penalty. The arbiter may require the player to allow his clothes, bags or other items to be inspected, in private. The arbiter or a person authorised by the arbiter shall inspect the player and shall be of the same gender as the player. If a player refuses to cooperate with these obligations, the arbiter shall take measures in accordance with Article 12.9.[/QUOTE]Interessant ist auch, dass zwar die Strafe durch die Ausschreibung geändert werden darf, aber offenbar nicht die Regel selbst. Ein Turnier, das mit "Ausgeschaltete Handys sind erlaubt" ausgeschrieben wird, darf wohl nicht gewertet werden...[QUOTE]11.2 The ‘playing venue’ is defined as the ‘playing area’, rest rooms, toilets, refreshment area, area set aside for smoking and other places as designated by the arbiter.The playing area is defined as the place where the games of a competition are played. Only with the permission of the arbiter cana. a player leave the playing venue.b. the player having the move be allowed to leave the playing area.c. A person who is neither a players nor arbiter be allowed access to the playing area.[/QUOTE]So ein Schwachsinn. Was mache ich mit meinem ausgeschalteten Handy? Auf den Tisch legen, wie manche es (vorbildlich, dachte ich immer) machen? Nein, weil ich dann mit ziemlicher Sicherheit zumindest verwarnt werde. Also in die Jackentasche an der Gaderobe? Nein, weil die sich im Spielbereich befindet. Draußen in die Kälte bzw. den Regen vor der Tür des Schachvereins? Nein, nicht einmal dort, denn das ist der definierte Raucherbereich. Gehts noch? O.oEs soll auch durchaus Menschen geben, die auf ihr Handy angewiesen sind, um z.B. wieder nach Hause zu kommen. Meine Idee: Ich schenke mein Handy einer unbeteiligten Person. Es gehört mir damit nicht mehr, die Person darf damit sogar neben den Brettern herlaufen. Wenn meine Partie vorbei ist, geht das Handy wieder in meinen Besitz über. -.-Theoretisch könnte man natürlich auch einen Raum reservieren, der von keinem Spieler betreten werden darf, und in dem alle Handys gelagert werden. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis da mal eines "zufällig" verschwindet. Vielleicht kommt sogar jemand auf die Frechheit, einen Hinweis wie "Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung" an die Tür zu schreiben.Gibt es eine E-Mail-Adresse, an die man Beschwerden (möglichst auf Deutsch, damit ich diesen Beitrag verlinken kann) schicken kann?

Beitrag von Kiffing

Die neuen Regeln sind nun auch in deutscher Übersetzung verfügbar: [url]http://srk.schachbund.de/nachrichtenleser-der-srk/deutsche-uebersetzung-der-fide-regeln.html[/url]

Beitrag von hako

Was hat sich jetzt eigentlich konkrett geändert?

Beitrag von Kiffing

Weiter oben haben wir das Wichtigste schon zusammengefaßt. Ansonsten steht ja alles in der von mir geposteten Übersetzung. :jaja:

Beitrag von ToBeFree

Vielen Dank an Klaus Deventer, Stv. Schiedsrichter-Obmann des DSB, für die folgende Stellungnahme per E-Mail:[QUOTE="Klaus Deventer"]Lieber Schachfreund Frei,vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich zuständigkeitshalber beantworten möchte.Was die Übersetzung betrifft, glaube ich schon, dass wir dem neuen 11.3b der FIDE-Regeln nach Sinn und Inhalt einigermaßen gerecht wurden. Wenn Sie den Satz 2 dieser Vorschrift ("If it is evident that a player brought such a device into the playing venue, he shall lose the game.") dazu nehmen, ist meiner Meinung nach eindeutig, dass das bloße Mit-sich-führen eines Handys (und anderer elektronischer Kommunikationsmittel) untersagt sein soll und bestraft wird.Die Regel gilt zumindest für alle Elo-gewerteten Turniere (und über Verweisungsvorschriften vermutlich für beinahe alle Schachturniere). In der FIDE wird gerade darüber diskutiert, ob und wie Ausnahmen für Amateurturniere gemacht werden sollen. Zum 1.7.2014 wird aber erst einmal die - von der FIDE bewusst und gewollt - scharfe Variante in Kraft treten.Das Handy in der Jackentasche ist übrigens eindeutig nicht gestattet, falls die Jacke in das Turnierareal (Art. 11.2) mitgenommen wird. Falls die Jacke an der Garderobe aufgehängt/abgegeben wird, kommt es darauf an, wo sich die Garderobe befindet (im oder außerhalb des Turnierareals).Was soll man als Handybesitzer also ab dem 01.07. tun?Ich will jetzt nicht die Behauptung hinterfragen, dass viele Personen auf ein Handy angewiesen sind. Ich beschränke mich auf den Hinweis, dass zu der Zeit, als ich Schüler war, es noch nicht einmal den Begriff gab.Jedenfalls kann man in der Turnierausschreibung nachsehen, ob dort spezielle Regelungen enthalten sind. Sonst wäre der Schiedsrichter bzw. der Turnierleiter zu fragen. So werden sich in der Praxis die meisten Fälle von alleine regeln, obwohl rein regeltechnisch der Schiedsrichter keine Ausnahmen zulassen darf.In größeren Turnieren wird sich vermutlich recht schnell ein Aufbewahrungssystem etablieren. Ich habe heute in einem Beitrag gelesen, dass es ein Turnier gibt, wo jedes Handy in einer Plastikbox außerhalb des Spielbereichs aufbewahrt werden kann. Das kostet nicht viel und lässt sich mit geringem Aufwand einführen - wenn eine kleine Gebühr genommen wird, findet sich wahrscheinlich auch jemand, der auf die Boxen aufpasst und nach dem Ende der Partie das Handy gegen eine Garderobenmarke oder etwas ähnlichem wieder herausgibt. Bei der Schacholympiade in Istanbul habe ich ein Schließfachsystem gesehen. In der Bundesliga sind abschließbare Räume für die Mannschaften vorgeschrieben. Ich bin davon überzeugt, dass sich für alle, die ihr Handy nicht zu Hause, im Auto oder im Hotelzimmer lassen können oder wollen, eine Lösung finden wird.Ihre Auffassung, dass die neue Regel ihren Zweck verfehlen wird, teile ich nicht. Sicherlich wird man nie alle Betrüger erwischen. Aber man macht es ihnen schwerer und schiebt zumindest einfachen Betrugsmöglichkeiten einen Riegel vor. Man wird auch nie alle Ladendiebe erwischen und trotzdem versuchen die Kaufhäuser sich zu schützen. Oder denken Sie an die Personenkontrollen in Flughäfen. Ich finde es auch zum ko...., dass wegen der Wenigen, die mit unsportlichen Methoden sich einen Vorteil verschaffen wollen, wir Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, die alle treffen. Wenn wir aber nicht dahin kommen wollen, dass jeder, der auf die Toilette geht, in Verdacht gerät, müssen wir Gegenmaßnahmen ergreifen. Und vergessen Sie bitte nicht: Diese Gegenmaßnahmen sollen die ganz große Mehrheit der ehrlichen Schachspieler schützen.Ich bin nicht sicher, ob ich Sie überzeugt habe. Jedenfalls habe ich mich bemüht, Ihnen eine offene Antwort zu geben. Sie können diese Stellungnahme unter Namensnennung gerne zitieren.Mit freundlichen GrüßenIA Klaus DeventerStv. Schiedsrichter-Obmann des DSB[/QUOTE][HR][/HR]Gesamte E-Mail-Unterhaltung (3 Mails):[QUOTE="Tobias Frei"]Sehr geehrte Damen und Herren,ich weiß nicht, ob dies die richtige E-Mail-Adresse für solche Kritikist, aber da sie unter diesem Beitrag:[url]http://srk.schachbund.de/nachrichtenleser-der-srk/deutsche-uebersetzung-der-fide-regeln.html[/url]angegeben war, habe ich presse@schachbund.de verwendet. Ich bitte darum,ggf. diese E-Mail an die zuständigen Personen weiterzuleiten.Als die neuen FIDE-Regeln auf Englisch angekündigt wurden, schrieb ichin dem Schachforum "Schachburg" einen kritischen Beitrag dazu; nun wurdedie deutsche Übersetzung veröffentlicht, die wohl bald als neue Versionder FIDE-Regeln in Kraft treten wird.Über eine Stellungnahme zu dem folgenden Beitrag (Nr. 3, Autor"ToBeFree") würde ich mich freuen:[url]http://www.schachburg.de/threads/1513?p=21442&viewfull=1#post21442[/url]Wenn möglich, würde ich Ihre Stellungnahme gerne zitieren und alsAntwort auf den Beitrag veröffentlichen; ansonsten wäre ich aber auchfür eine Stellungnahme für meine persönliche Information dankbar.Ich verstehe und stimme zu, dass Betrug mit elektronischen Mitteln, vorallem seit den Geschehnissen um Borislav Ivanov, verhindert werden muss.Ich denke aber auch, dass jemand, der wirklich betrügen möchte, darannicht durch diese Regel gehindert wird (das wäre Borislav Ivanovübrigens auch nicht; bei ihm wurde kein Gerät gefunden, die Regel fändekeine Anwendung). Vielmehr handelt es sich bei 11.3b um eineEinschränkung, die mir als Schüler einige Probleme bereiten wird (ichhabe kein eigenes Auto und bin zur Rückfahrt von Turnieren auf meinHandy angewiesen), und die - wenn ich das richtig sehe - ihren Zweckvollkommen verfehlt.In den deutschen Regeln, 11.3b, ist von "bei sich zu haben" die Rede. ImEnglischen steht an dieser Stelle ein einfaches "(to) have". Sind beideBegriffe gleichwertig oder handelt es sich eventuell um einenÜbersetzungsfehler? Fällt das Aufbewahren eines ausgeschaltetenMobiltelefons in einer Jackentasche an der Gaderobe noch unter dieDefinition von "bei sich haben"?Vielen Dank im Voraus!Mit freundlichen Grüßen,Tobias Frei[/QUOTE][QUOTE="Klaus Deventer (siehe erstes Zitat in diesem Beitrag)"][SPOILER][LEFT]Lieber Schachfreund Frei,vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich zuständigkeitshalber beantworten möchte.Was die Übersetzung betrifft, glaube ich schon, dass wir dem neuen 11.3b der FIDE-Regeln nach Sinn und Inhalt einigermaßen gerecht wurden. Wenn Sie den Satz 2 dieser Vorschrift ("If it is evident that a player brought such a device into the playing venue, he shall lose the game.") dazu nehmen, ist meiner Meinung nach eindeutig, dass das bloße Mit-sich-führen eines Handys (und anderer elektronischer Kommunikationsmittel) untersagt sein soll und bestraft wird.Die Regel gilt zumindest für alle Elo-gewerteten Turniere (und über Verweisungsvorschriften vermutlich für beinahe alle Schachturniere). In der FIDE wird gerade darüber diskutiert, ob und wie Ausnahmen für Amateurturniere gemacht werden sollen. Zum 1.7.2014 wird aber erst einmal die - von der FIDE bewusst und gewollt - scharfe Variante in Kraft treten.Das Handy in der Jackentasche ist übrigens eindeutig nicht gestattet, falls die Jacke in das Turnierareal (Art. 11.2) mitgenommen wird. Falls die Jacke an der Garderobe aufgehängt/abgegeben wird, kommt es darauf an, wo sich die Garderobe befindet (im oder außerhalb des Turnierareals).Was soll man als Handybesitzer also ab dem 01.07. tun?Ich will jetzt nicht die Behauptung hinterfragen, dass viele Personen auf ein Handy angewiesen sind. Ich beschränke mich auf den Hinweis, dass zu der Zeit, als ich Schüler war, es noch nicht einmal den Begriff gab.Jedenfalls kann man in der Turnierausschreibung nachsehen, ob dort spezielle Regelungen enthalten sind. Sonst wäre der Schiedsrichter bzw. der Turnierleiter zu fragen. So werden sich in der Praxis die meisten Fälle von alleine regeln, obwohl rein regeltechnisch der Schiedsrichter keine Ausnahmen zulassen darf.In größeren Turnieren wird sich vermutlich recht schnell ein Aufbewahrungssystem etablieren. Ich habe heute in einem Beitrag gelesen, dass es ein Turnier gibt, wo jedes Handy in einer Plastikbox außerhalb des Spielbereichs aufbewahrt werden kann. Das kostet nicht viel und lässt sich mit geringem Aufwand einführen - wenn eine kleine Gebühr genommen wird, findet sich wahrscheinlich auch jemand, der auf die Boxen aufpasst und nach dem Ende der Partie das Handy gegen eine Garderobenmarke oder etwas ähnlichem wieder herausgibt. Bei der Schacholympiade in Istanbul habe ich ein Schließfachsystem gesehen. In der Bundesliga sind abschließbare Räume für die Mannschaften vorgeschrieben. Ich bin davon überzeugt, dass sich für alle, die ihr Handy nicht zu Hause, im Auto oder im Hotelzimmer lassen können oder wollen, eine Lösung finden wird.Ihre Auffassung, dass die neue Regel ihren Zweck verfehlen wird, teile ich nicht. Sicherlich wird man nie alle Betrüger erwischen. Aber man macht es ihnen schwerer und schiebt zumindest einfachen Betrugsmöglichkeiten einen Riegel vor. Man wird auch nie alle Ladendiebe erwischen und trotzdem versuchen die Kaufhäuser sich zu schützen. Oder denken Sie an die Personenkontrollen in Flughäfen. Ich finde es auch zum ko...., dass wegen der Wenigen, die mit unsportlichen Methoden sich einen Vorteil verschaffen wollen, wir Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, die alle treffen. Wenn wir aber nicht dahin kommen wollen, dass jeder, der auf die Toilette geht, in Verdacht gerät, müssen wir Gegenmaßnahmen ergreifen. Und vergessen Sie bitte nicht: Diese Gegenmaßnahmen sollen die ganz große Mehrheit der ehrlichen Schachspieler schützen.Ich bin nicht sicher, ob ich Sie überzeugt habe. Jedenfalls habe ich mich bemüht, Ihnen eine offene Antwort zu geben. Sie können diese Stellungnahme unter Namensnennung gerne zitieren.Mit freundlichen GrüßenIA Klaus DeventerStv. Schiedsrichter-Obmann des DSB[/LEFT][/SPOILER][/QUOTE][QUOTE="Tobias Frei"]Lieber Schachfreund Deventer,vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Erklärung derentsprechenden FIDE-Regelabschnitte. Bei den "Turnieren", von denen ich schrieb, handelt es sich eigentlichausschließlich um Mannschaftskämpfe; ich verwende die Begriffe oftsynonym und habe damit vielleicht ein Missverständnis verursacht. Ichbin gespannt, wie sich die neuen Regeln auf diese Mannschaftskämpfeauswirken werden. Hoffentlich bestätigen sich meine negativenVoraussagen nicht.Vielen Dank auch für die Zitaterlaubnis; ein entsprechender Beitrag wirdin Kürze im vorher genannten Thread( [url]http://www.schachburg.de/threads/1513[/url] )erscheinen.Mit freundlichen Grüßen,Tobias Frei[/QUOTE]

Beitrag von hako

Na ja, wenn das Handyverbot auf Mannschaftskämpfe angewendet wird, wirds lustig.... (die einfachste Lösung, wenn eine mannschaft drauf besteht, ist vllt dass es zwei Boxen gibt; eine für die Heimmannschaft, eine für den Gegner; in die die Handys reinkommen, aber albern bleibts)Wie ich das verstehe, muss aber auf etwas kleinere Turniere wie die Wuppertaler Stadtmeisterschaft oder interne Vereinsturniere kein handyverbot angewendet werden, oder?

Beitrag von ToBeFree

Da es ein offizieller Punkt der FIDE-Regeln ist, in denen auch die ganz normalen Schachregeln stehen, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das für Mannschaftskämpfe gelten wird. Es reicht ja schon, wenn der Mannschaftskampf "nach den FIDE-Regeln" ausgetragen wird. Beim SBBL* ist das wohl der Fall: [url]http://www.sbbl.org/wp-content/uploads/2013/07/Ausschreibung-SBBL-MM-2013-2014.pdf[/url]*Schachbezirk Bergisch-Land, sbbl.org

Beitrag von Kiffing

Beim ersten Mal sind es zwei Jahre Sperre wie im Falle von Christoph Natsidis bei der DEM. Es ist aber im Gespräch, die Sperre für Ersttäter zu erhöhen. Das Argument ist, daß man Schach länger ausüben kann als bewegungsorientierte Sportarten, so daß diese zwei Jahre den Spieler nicht richtig treffen würden. Für schlimmer als die Sperre halte ich aber das Stigma des erwischten Betrügers. Er ist für alle Zeiten verbrannt.

Beitrag von ToBeFree

Ich habe heute eine neue E-Mail zu dem Thema bekommen, die auch hakos Frage beantwortet.Vielen Dank an Ralph Alt, Bundesturnierdirektor des DSB, für diese Stellungnahme und die Erlaubnis, sie hier zu veröffentlichen! :)[QUOTE="Ralph Alt"]Sehr geehrter Herr Frei,bei Durchsichtt meiner Mails stieß ich auf die Anfrage, für die ich mich selbst zunächst nicht zuständig fühlte, da die FIDE-Regeln erst einmal in die Kompetenz der Schiedsrichterkommission fallen. Ich weiß nun leider nicht, ob Ihnen von dort eine Antwort gekommen ist, weshalb ich mich selbst daran mache. Zunächst einmal zur Übersetzung: Da das deutsche "haben" schon Eigentum oder Besitz bedeutet, konnte das englische "have" nicht einfach mit "haben" übersetzt werden. Gemeint war das "bei sich haben".Was die Geltung des Artikels 11.3 b betrifft, so kommt es zunächst einmal darauf an,- ob es sich um ein FIDE gewertetes Turnier handelt; wenn ja: welche Vorkehrungen der Turnierorganisator bezüglich des Mitbringens von Mobiltelefonen getroffen hat und ob der Turnierorganisator im Turnierreglement (Turnierordnung oder Turnierausschreibung) Regeln bezüglich der Folgen des bloßes Beisichführens solcher Geräte angeordnet hat. (Wenn sich der Turnierorganisator keine Gedanken gemacht hat, sollte sich Ihr Unmut gegen diesen richten.)- ob es sich um ein nicht FIDE gewertetes Turnier handelt: dann hat der Organisator nach dem Vorwort der FIDE-Regeln die Möglichkeit, von den FIDE-Regeln abweichende Regeln zu treffen, was nach meiner Kenntnis hier und da schon geschehen ist. Sollte dies auch hier unterbleiben: siehe schon vorher gehender Absatz.Ich darf daran erinnern, dass die ersten bekannt gewordenen Fälle unzulässiger Verwendung elektronischer Geräte im Bereich des Deutschen Schachbundes aufgetreten sind (zB Natsidis bei der DEM 2011). Deshalb hat schon der DSB die ersten verschärften Regelungen für seinen Turnierbereich geschaffen. Dass auf der höchsten deutschen Spielebene Vorkehrungen gegen das, was man landläufig "Betrug" bezeichnet, geschehen muss, wird allseits bejaht. Dass der DSB nicht einfach die FIDE-Regeln teilweise außer Kraft setzen kann, sollte - zumal vor dem Hintergrund der eigenen Fälle - einsichtig sein. Für die Ebene unterhalb der DSB-Spielebene ist der DSB nicht zuständig. Richten Sie also Ihre Beschwerden und möglichen Abänderungsvorschläge dorthin. Mit freundlichen GrüßeR. Alt[/QUOTE][QUOTE="Tobias Frei"]Sehr geehrter Herr Alt,vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich hatte bereits von Klaus Deventer eine Antwort erhalten, der dieseauch an [andere Empfänger der Antwort von Klaus Deventer] weitergeleitet hat; seineE-Mail und meine Antwort verlinke ich der Einfachheit halber hier:[url]http://www.schachburg.de/threads/1513?p=22267&viewfull=1#post22267[/url](Beitrag 7)Ich freue mich dennoch über Ihre E-Mail, denn sie beantwortet eineFrage, die ich unserem Forenmitglied "hako" bisher nicht klarbeantworten konnte. Er stellte diese Frage direkt nach meinerVeröffentlichung der Stelungnahme von Klaus Deventer, im achten Beitragdes verlinkten Threads:"Wie ich das verstehe, muss aber auf etwas kleinere Turniere wie dieWuppertaler Stadtmeisterschaft oder interne Vereinsturniere keinhandyverbot angewendet werden, oder?"Darf ich Ihre Antwort (abzüglich des Teils nach Ihrer Unterschrift,ansonsten vollständig) mit Namensnennung zitieren, wie ich das auch beiKlaus Deventers Antwort getan habe? Ich nehme an, dass ich dabei auchdie Kopfzeile (zumindest Adresse, Telefonnummer und Mail) entfernensoll, kann diese aber auch gerne unverändert übernehmen.Nochmals vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,Tobias Frei[/QUOTE][QUOTE="Ralph Alt"]Lieber Schachfreund Frei,wenn die Wuppertaler Stadtmeisterschaft oder das Vereinsturnier nicht für die Elo-Zahl ausgewertet wird, dann ist es dem Organisator freigestellt, von den FIDE-Regeln abweichende Regeln zu treffen. Das betrifft auch die Geltung des Artikel 11.3 b.Man sollte dabei aber eines nicht aus dem Auge verlieren: Es gibt immer noch den Artikel 11.3 a, der es verbietet, sich fremde Hilfe zu Nutze machen, und dessen Geltung wohl kaum ein Veranstalter ausschließen würde. Es kann durchaus ein Fall eintreten, dass der Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung eines elektronischen Geräts so stark ist, dass eine Beweislastumkehr eintritt - wir befinden uns ja im Zivilrecht! - und der Spieler ggf. unter Ausräumen seiner Taschen und Darlegung von Telefondaten darlegen muss, dass er kein Schachprogramm benutzt und keine Verbindung nach draußen gesucht hat .Dieses sowie meine frühere Stellungnahme dürfen Sie gerne - ohne Kommunikationsdaten - veröffentlichen.Viele GrüßeR. Alt[/QUOTE][QUOTE="Tobias Frei"]Lieber Schachfreund Alt,danke für diese Klarstellung - ich hatte bisher angenommen, ein Turnier dürfe nur DWZ-ausgewertet werden, wenn es genau nach den FIDE-Regeln veranstaltet wurde. :)Die Stellungnahmen habe ich jetzt als zwölften Beitrag hier eingefügt:[url]http://www.schachburg.de/threads/1513?p=22267&viewfull=1#post22267[/url]Mit freundlichen Grüßen,Tobias Frei[/QUOTE]

Beitrag von hako

[QUOTE]wenn die Wuppertaler Stadtmeisterschaft oder das Vereinsturnier nicht für die Elo-Zahl ausgewertet wird, dann ist es dem Organisator freigestellt, von den FIDE-Regeln abweichende Regeln zu treffen.[/QUOTE]drittes Zitat aus ToBeFrees obigen Beitrag #12 von Ralph AltHeißt im Klartext dass sich auf Vereinsspielerebene sich nichts ändern, solange keine Elo-Auswertung, sondern nur DWZ-Auswertung.